Widerrufsbelehrung
Bei Buchungen von Hotels und Flügen zu einem bestimmten Termin besteht nach dem Gesetz kein Widerrufsrecht. Ob Sie stornieren können, hängt vom gebuchten Tarif ab. Für Pauschalreisen gilt das Rücktrittsrecht nach § 651h BGB.
1. Hotels und Flüge — kein Widerrufsrecht
Bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken, die einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das betrifft die Hotelbuchungen über unsere Website.
Für Personenbeförderungsverträge, also Flugbuchungen, gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge und damit das Widerrufsrecht im Wesentlichen nicht (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB). Auch bei Flügen haben Sie deshalb kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Hintergrund: Die Leistung wird zu einem festen Termin erbracht, und der Leistungserbringer hat Kapazitäten bereits für Sie vorgehalten.
2. Stornierung nach Tarif
Unabhängig vom Widerrufsrecht können Sie eine Buchung stornieren, soweit der gebuchte Tarif das erlaubt. Wie viel Sie erstattet bekommen, steht vor der Buchung beim Tarif (Hotel) oder auf der Angebotsseite (Flug) und noch einmal in Ihrer Buchungsbestätigung. Tarife ohne Erstattung sind nicht erstattbar.
Das Verfahren steht in unseren AGB, Nr. 5.
3. Pauschalreisen: Rücktritt gegen Entschädigung
Dieser und die beiden folgenden Abschnitte gelten nur, wenn Sie eine Pauschalreise im Sinne von § 651a BGB gebucht haben. Bei Pauschalreiseverträgen besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), Sie können aber jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 651h BGB). Der Reiseveranstalter verliert dann den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die Höhe der pauschalierten Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn (siehe AGB, Nr. 11).
4. Pauschalreisen: Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, schwere Epidemien), die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, können Sie kostenfrei zurücktreten (§ 651h Abs. 3 BGB). Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
5. Pauschalreisen: Beispiele
- Streik der Fluggesellschaft am Abreisetag → kein kostenfreier Rücktritt, der Reiseveranstalter sorgt für Ersatzbeförderung
- Erdbeben am Reiseziel mit Schließung der Hotelregion → kostenfreier Rücktritt
- Persönliche Verhinderung (z. B. Krankheit) → kein kostenfreier Rücktritt; eine Reiserücktrittsversicherung kann die Kosten tragen, wenn Sie eine abgeschlossen haben
6. Kontakt für Stornierungen
Schreiben Sie uns mit Ihrer Buchungsnummer an info@urlaubcounter.com. Bei Pauschalreisen ist für die Höhe der Entschädigung der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung maßgeblich.